Die Logotherapie (aus dem griechischen Logos = der Sinn) wurde vom Wiener Psychologen/ Psychiater Viktor E. Frankl als Therapierichtung ins Leben gerufen, weil Frankl der Überzeugung war, dass der Mensch auf Sinn hin ausgerichtet ist. Er selber verlor im Konzentrationslager in Ausschwitz seine gesamte Familie, setzte sich aber Zeit seines Lebens für die Versöhnung der Völker untereinander ein. Er schrieb das in zahlreiche Sprachen übersetzte Buch "... trotzdem Ja zum Leben sagen." Für Frankl mündet der Sinnverlust eines Menschen in diverse Krankheiten physischer und psychischer Art, weshalb er die Logotherapie als Therapierichtung entwickelte, die den Sinn des Menschen wieder lebendig werden lassen möchte.
Die Logotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Leistung übernommen und richtet sich somit an Selbstzahler und Privatpratienten.
Deine Vorteile als Selbstzahler:
1. Es muss meinerseits keine Diagnose gestellt werden, die an deine Krankenkasse und Ihren Rentenversicherungsträger übermittelt werden muss.
2. Bestimmte Berufsgruppen (z.B. Beamte) profitieren davon, eine "weiße Weste" ohne Therapievermerk gegenüber einer neuen Krankenversicherung vorweisen zu können.
3. Es entstehen keine Nachteile in Bezug auf andere Versicherungen, die stets den Status der Psychotherapie/n erfragen, um Sie in eine Versicherung aufzunehmen oder abzulehnen.
4. Die Termine werden flexibel und deinem Lebensrythmus entsprechend getroffen. Das kann jede Woche sein oder alle 14 Tage.
5. Das Selbst-Zahlen einer Therapie kann im Sinne des gesunden Selbst-Wertes verstanden werden. Denn wer eine Therapie selber bezahlt, hat eine hohe Motivation, wirkliche Veränderungen zu einem besseren Leben vorzunehmen. Das Selbst-Zahlen erhöht die eigene Selbstwirksamkeit und den SelbstWERT.
Walk & Talk als sinnzentrierter Spaziergang: 120 Euro je 60 Minuten (ab dem 01.01.2023)
Paar-Beratung: 150 Euro je 60 Minuten
Schüler, Studenten und Erwerbslose zahlen 80 Euro je 60 Minuten
Absagen von Terminen dürfen 48 Stunden vorher eingegangen sein. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar in vollem Umfang berechnet.